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Der Grillplatz am Flüggenhofsee soll wieder strahlen

Der Grillplatz am Flüggenhofsee soll wieder strahlen

Der Lions Club Munster-Bispingen wird ab dem kommenden Samstag (12.09.2020) auf dem Wochenmarkt in Munster Lose für die große „Lions-Grillplatz-Lotterie“ verkaufen. Für einen Lospreis  von 5 EUR locken Gewinne im Gesamtwert von 3300 EUR in Form von  247 AGM-Einkaufsgutscheinen. „Der erwartete Reingewinn“, so Lions-Präsident Rolf Plaschka „geht in Gänze in die Neugestaltung des Grillplatzes am Flüggenhofsee, der seit seiner Errichtung im Rahmen der Ausstellung Natur im Städtebau 1988 in die Jahre gekommen ist und dringend  einer Renovierung bedarf“. Die Lions sehen in dem an markanter Stelle am beliebten Flüggenhofsee ideal gelegenen Grillplatz einen Ort, an dem sich die Menschen verschiedener Generationen und Herkunft zwanglos begegnen können. Wenn die Planungen aufgehen, wird der Grillplatz nach den abgeschlossener Renovierungsarbeiten am 8. Mai 2021 der Öffentlichkeit übergeben werden können.

Mit der „Lions-Grillplatz-Lotterie“ setzt der Club vor dem Hintergrund der Absage des diesjährigen Nikolausmarktes am Ollershof  ein Zeichen dafür, dass die Lions auch in Corona-Zeiten sich nicht unterkriegen lassen und ihrem Motto „we serve – wir dienen“ treu bleiben. Wer sein Los nicht auf dem Wochenmarkt kaufen kann, dem stehen als weitere Verkaufsstellen zur Verfügung:

  • Tourist-Information Munster
  • Autohaus Plaschka
  • Sonnen-Apotheke
  • Grube (Hützel)

Informationen zu den AGM-Gutscheinen sind hier zu finden: https://www.agm-munster.de/veranstaltungen/gewerbe-gutschein/

Folgende AGM-Gutscheine werden als Gewinne insgesamt verlost:

  • 1 x 250€
  • 2 x 100€
  • 4 x 50€
  • 10 x 25€
  • 10 x 20€
  • 220 x 10€

Jedes 8. Los gewinnt! Monatliche Ziehungen finden statt am 1.10., 1.11. und 1.12. Dabei werden 1/8 aller bereits verkauften Lose als Gewinnlose gezogen und hier online sowie im Heide-Kurier veröffentlicht. Welcher Gewinn genau zu welchem der 247 Gewinnerlose gehört, wird bei der Hauptziehung im Dezember ermittelt.

Es gewinnt in jedem Fall der gute Zweck!

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.